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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Fahrlektionen
Dauer: 50 Minuten inkl. Instruktionen, Schlussbesprechung und Terminvereinbarung


Verspätung: Seitens Fahrschüler*in: Geht zu Lasten des Schülers resp. der Schülerin.
Seitens Fahrschule: Wird nachgeholt.


Versäumte Fahrlektionen, VKU-Lektionen oder Nothelferlektionen werden vollumfänglich verrechnet.

Absagen: Weniger als 48 Stunden vor Unterrichtsbeginn werden die Lektionen vollumfänglich verrechnet.

Weniger als 48 Stunden wird nicht verrechnet, wenn ein Arztzeugnis vorliegt.


Kleidung: Die Fahrschüler*innen sind verpflichtet an den Lektionen geeignetes Schuhwerk sowie geeignete Kleidung zu tragen (keine Flip-Flops, Absatzschuhe, Bergschuhe,schmutzige Arbeitskleidung).

Bei ungeeigneter Kleidung/ungeeignetem Schuhwerk liegt es im Ermessen der
Fahrschule, die Lektion abzusagen. Es besteht kein Anspruch auf Nachholung/Rückerstattung der Lektion.


Fahrfähigkeit: Falls Zweifel an der Fahrfähigkeit des Schülers resp. der Schülerin besteht (Alkohol,Medikamente, Betäubungsmittel, Konzentrationsschwäche oder Müdigkeit), kann die Lektion abgebrochen und vollumfänglich in Rechnung gestellt werden.

2. Zahlungsmodalitäten
Barzahlung nach Lektionsende.
Kartenzahlung oder TWINT nach Lektionsende.
Zahlung per Rechnung nur monatlich.


Gutscheine sind zwei Jahre gültig und können individuell eingelöst werden.

Sämtliche Fahrlektionen müssen bis eine Woche vor Prüfungstermin beglichen sein, ansonsten wird der Prüfungstermin storniert.

3. Versicherung / Administration
Die Fahrschüler*innen sind für eventuelle Schäden an Fahrzeugen, die während dem Fahrunterricht und der amtlichen Führerprüfung entstehen, versichert (inkl. Vollkasko). Der Versicherungsbetrag sowie die Administrationsgebühr sind für jeden Fahrschüler*in obligatorisch und müssen bei der ersten Fahrlektion bezahlt werden. Eine Rückzahlung ist ausgeschlossen. Die Versicherung beschränkt sich explizit auf die Fahrzeuge der
Ride N Roll.


4. Lektionsgestaltung/Prüfungstermin
Die Fahrschüler*innen werden möglichst effizient als zukünftige Verkehrsteilnehmer*innen vorbereitet. Die Lektionsgestaltung basiert auf den Fähigkeiten und der Erfahrung des Fahrschülers resp. der Fahrschülerin. Die Lektionen werden transparent dokumentiert. Der Prüfungstermin wird durch den zuständigen Fahrlehrer*in gemeinsam mit dem/der Fahrschüler*in vereinbart. DieFahrlehrer*innen behalten sich das Recht vor, den Prüfungstermin zu verschieben. Die Vereinbarung von eigenen Prüfungsterminen beim Verkehrsamt sollen nur nach vorheriger Absprache mit dem/der zuständigen
Fahrlehrer*in getätigt werden.


5. Veranschauungsmaterial/Video
Sämtliches Bild- und Videomaterial, welches durch die Fahrschule Ride N Roll, den Fahrschülern zur Verfügung gestellt wird, darf nicht weitergegeben oder verbreitet werden. Die Fahrschule Ride N Roll 
behält sich das Recht vor, bei einem Verstoss rechtliche Schritte einzuleiten.

6. Datenschutz
Es werden keine Kundendaten an Dritte weitergegeben. Die Kundendaten werden für interne Zwecke verwendet (siehe Datenschutzerklärung).


7. Programm-/Preisänderungen
Programm- und Preisänderungen sowie Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten.


8. Anwendbares Recht
Für alle Rechtsbeziehungen mit der Fahrschule Ride N Roll ist das Schweizer Recht anwendbar. Die Unwirksamkeit oder Undurchsetzbarkeit einzelner Bestimmungen behindert nicht die Gültigkeit der übrigen Geschäftsbedingungen. Unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmungen werden im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung durch wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzt, welche den Interessen beider Vertragsparteien entspricht.

9. Gerichtsstand
Streitigkeiten zwischen Teilnehmern und der Fahrschule Ride N Roll werden, soweit gesetzlich zulässig, ausschliesslich durch die ordentlichen Gerichte entschieden. 

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